Dieser Teil von VDE 0165 befasst sich mit der Erkennung und Einteilung von Bereichen, in denen explo¬sions¬fähige Staubatmosphären und Ablagerungen brennbarer Stäube auftreten, um die richtige Auswahl von Geräten zum Einsatz in solchen Bereichen zu erlauben.
Explosionsfähige Staubatmosphären und Ablagerungen brennbarer Stäube werden in diesem Entwurf getrennt behandelt. In einem Abschnitt dieses Entwurfes wird die Bereichseinteilung für explosionsfähige Staubwolken beschrieben unter Berück¬sichtigung von Staubablagerungen als einer möglichen Freisetzungsquelle. Gefährdungen durch die Entzündung von Staubablagerungen werden in einem weiteren Abschnitt beschrieben.
Die Beispiele in diesem Entwurf beruhen auf einem System von wirksamen Reinigungsmaßnahmen, welches in der Anlage durchgeführt wird, damit ein Anwachsen von Staubablagerungen verhindert wird. Gibt es keine wirk¬samen Reinigungs¬maßnahmen, ist bei der Bereichseinteilung die mögliche Bildung explosionsfähiger Staub¬wolken von Staub¬ablagerungen eingeschlossen.
Die Grundaussagen des Entwurfes können auch angewendet werden, wenn brennbare faserförmige Fasern oder Flusen eine Gefahr verursachen können.
Dieser Entwurf ist dafür bestimmt, dort angewendet zu werden, wo ein Risiko durch explosionsfähige Staub¬atmosphären oder brennbare Staubablagerungen unter normalen atmosphärischen Bedingungen vorhanden sein kann.
Zuständig ist das DKE/K 235 „Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.